07 August 2022
Energiebündel
29 Juli 2022
Für euch beide ...
24 Juli 2022
Übertreibung
25 Mai 2022
S.O.S
20 Mai 2022
24 April 2022
22 April 2022
18 April 2022
Ein wenig schräg ...
17 März 2022
Abgeschnitten
15 Januar 2022
Kundenfreundliche Volksbank !?!
12 Januar 2022
Entrümpelt
09 Januar 2022
Jeder wie er mag
03 Januar 2022
16 Dezember 2021
Auf den Punkt gebracht
20 November 2021
13 November 2021
II. Wahl
Das Virus hat uns gut im Griff und teilt die Gesellschaft in 2 Klassen.
Wer nicht geimpft ist, ist eindeutig die II. Wahl - in jeder Beziehung.
Auch ich war als *Spätgeimpfte* vielen Anfeindungen und Benachteiligungen ausgesetzt. Und das werde ich ganz sicher NICHT vergessen. Von Toleranz und sachlicher Auseinandersetzung keine Spur, automatisch wird man in die Querdenkerszene gedrängt. Man muss sich für etwas rechtfertigen, was ganz alleine im persönlichen Ermessen liegt.
Dass sich auch Geimpfte infizieren und das Virus weitergeben können, wird so ganz nebenbei erwähnt. Dass Geimpfte auch in Quarantäne müssen, wenn sie engen Kontakt zu einer Person, die mit der Beta oder Gamma Variante infiziert ist, hatten, wird auch nicht so publik gemacht.
Und jetzt überlegt man, ob man die Ungeimpften auch bei den Behandlungen ausgrenzen soll.
Das die Ärzte und Pflegekräfte bei jeder neuen Welle wieder an die Grenzen des Machbaren kommen ist traurige Realität und seit Jahren bekannt. Allerdings sind dafür nicht die Ungeimpften verantwortlich. Eine Reform des Gesundheitswesens ist schon mehr als überfällig.
An alle, die heute wegen der Impfung große Töne spucken.
Beim Ausbruch der Pandemie stand ich in der ersten Reihe und habe meine Patienten versorgt und ich wusste nicht, ob irgendeiner von ihnen oder den Angehörigen mit dem Virus infiziert war. Hat euch da meine Gesundheit oder die meiner Familie interessiert? Nein. Wichtig war euch nur, dass eure Ansprüche erfüllt wurden.
Habt ihr mir im Supermarkt eine Packung Toilettenpapier, Nudeln etc. übrig gelassen, als ich nach dem Dienst endlich einkaufen gehen konnte? Nein. Wichtig war euch nur, dass ihr genügend hamstern konntet.
Immer nur von anderen Menschen Solidarität zu fordern, ist der falsche Weg.
31 Oktober 2021
T.E.A.M
25 Oktober 2021
Falscher Film ... ?!?
(1) 1Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines Einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. 2Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.
(2) Die Polizei kann eine Wohnung nur durchsuchen, wenn
(3) 1Ist eine Person entführt worden und rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie in einem Gebäude oder einer Gebäudegruppe festgehalten wird, so kann die Polizei Wohnungen in diesem Gebäude oder dieser Gebäudegruppe durchsuchen, wenn die Durchsuchungen das einzige Mittel sind, um eine Lebensgefahr oder Gesundheitsgefahr von der entführten Person oder von einem Dritten abzuwehren. 2Durchsuchungen während der Nachtzeit sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr der in Satz 1 genannten Gefahren unumgänglich notwendig sind.
(4) Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21 Uhr bis 6 Uhr.
(5) Außer bei Gefahr im Verzug darf eine Durchsuchung nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung vorgenommen werden soll.
(6) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume dürfen zur Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe während der Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftszeit betreten werden.
(7) 1Der Wohnungsinhaber hat das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. 2Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, ein Vertreter oder Zeuge beizuziehen.
(8) Dem Wohnungsinhaber oder seinem Vertreter sind der Grund der Durchsuchung und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben.
24 Oktober 2021
Meinung
22 Oktober 2021
Gerecht ?